Allgemeine Geschäftsbedingungen der Boden & Bauschutt GmbH & Co. KGaA
Ergänzende Geschäftsbedingungen für Erzeuger
Ergänzende Geschäftsbedingungen für Verwerter
(Stand September 2023)
1.1. Die Boden & Bauschutt GmbH & Co. KGaA (nachfolgend auch “BB” oder “wir”, “uns”) bietet eine Plattform an, die unter cockpit.bodenbauschutt.de erreichbar ist (nachfolgend „Plattform“). Über die Plattform können Erzeuger mineralische Massen, wie Erdaushub, Bauschutt und Straßenaufbruch, zur Abholung und Verwertung bzw. als Ersatzbaustoff anbieten . Die Plattform verknüpft automatisch die Verwertungsaufträge der Erzeuger mit den Paramentern der Verwerter und führt diese zum Zwecke des Vertragsschlusses zusammen. Über die Plattform können daher verbindliche Verträge zwischen Erzeuger und Verwerter angebahnt und abgeschlossen werden. BB tritt bei der Vermittlung der Verwertungsverträge zwischen Erzeuger und Verwerter über die Plattform als Makler im Sinne des § 53 KrWG auf. Darüberhinaus können über die Plattform Kaufverträge über Ersatzbaustoffe geschlossen werden. Nutzer können über die Plattform Angebote von Verwertern für solche Baustoffe einholen und ein Angebot annehmen. Erzeuger, Verwerter und sonstige Nutzer werden nachfolgend zusammen „Nutzer“ genannt. Über die Anwendung “Probenahme Digital” (www.probenahmedigital.de) können außerdem Probenahme-Protokolle, die für die Verwertung mineralischer Massen, wie Erdaushub, Bauschutt und Straßenaufbruch, erforderlich sind, digitalisiert erstellt und zur weiteren Verwendung gespeichert werden.
1.2. Für jede Nutzung der Plattform und der Anwendung Probenahme Digital gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) sowie die jeweiligen Ergänzenden Geschäftsbedingungen für Erzeuger bzw. Verwerter. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
2.1. Änderungen dieser AGB, der Ergänzenden Geschäftsbedingungen für Erzeuger sowie der Ergänzenden Geschäftsbedingungen für Verwerter werden den Nutzern von uns mit einer angemessenen und verhältnismäßigen Frist schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen sind innerhalb der in unserer Mitteilung genannten Frist, frühestens aber nach Ablauf von 15 Tagen nach Eingang beim Nutzer gültig.
2.2. Die aktive Nutzung unserer Angebote vor Ablauf der Frist ist als eindeutige bestätigende Handlung zu betrachten, durch die auf die Frist verzichtet wird, außer in den Fällen, in denen die angemessene und verhältnismäßige Frist mehr als 15 Tage beträgt, weil der Nutzer aufgrund der Änderungen der AGB, der Ergänzenden Geschäftsbedingungen für Erzeuger oder der Ergänzenden Geschäftsbedingungen für Verwerter erhebliche technische Anpassungen vornehmen muss. In diesen Fällen gilt die Nutzung unserer Angebote nicht automatisch als Verzicht auf die Frist.
2.3. Die Frist zum Inkrafttreten der angepassten AGB, der Ergänzenden Geschäftsbedingungen für Erzeuger oder der Ergänzenden Geschäftsbedingungen für Verwerter ist entbehrlich, wenn:
2.3.1. wir aufgrund gesetzlicher oder behördlich angeordneter Verpflichtungen Änderungen in einer Art und Weise vornehmen müssen, die es uns nicht gestatten, die Frist von 15 Tagen nach Ziffer 2.2 dieser AGB einzuhalten; oder
2.3.2. wir in Ausnahmefällen Bedingungen zur Abwehr einer unvorhergesehenen und unmittelbar drohenden Gefahr ändern müssen, um die Online-Vermittlungsdienste, Nutzer vor Betrug, Schadsoftware, Spam, Verletzungen des Datenschutzes oder anderen Cybersicherheitsrisiken zu schützen.
3.1. Die Plattform verfügt über ein integriertes, automatisiertes System zur Vereinfachung der Kommunikation zwischen Erzeuger und Verwerter zum Abschluss von Verwertungsverträgen wie auch über umfangreiche Funktionalitäten zur Verwaltung und Überwachung aller laufenden Geschäftstransaktionen. Zudem ermöglicht die Funktion “Probenahme” eine vereinfachte elektronische Protokollierung der Probenahme mineralischer Massen, indem die eingegebenen Daten in ein druckbares Protokoll der jeweiligen Probenahme umgewandelt werden.
3.2. Die Leistungen des Plattformbetreibers bestehen unter anderem in:
3.2.1. Bereithaltung der Nutzungsmöglichkeiten der Plattform nach Zulassung des Nutzers einschließlich der Funktion “Probenahme”;
3.2.2. Ermöglichung von Verhandlungen und Vertragsabschlüssen zwischen den Nutzern aufgrund vom Erzeuger initiierter Aufträge oder zum Kauf angefragter Ersatzbaustoffe;
3.2.3. automatisierte Erstellung eines Protokolls über die Probenahme;
3.2.4. automatisierte Einbindung von Deklarationsanalysedaten angeschlossener Labore und
3.25. Hilfe bei der Einstufung der mineralischen Massen anhand der Laboranalysedaten.
3.3. Eine jederzeitige Verfügbarkeit der Plattform ist nicht geschuldet. Störungen der Technik können, unabhängig davon, ob sie von uns zu vertreten sind, nicht ausgeschlossen werden. Erzeuger müssen insbesondere außerhalb unseres Einflussbereichs mit Einschränkungen der Verfügbarkeit wegen Störungen der Datenübermittlung in den beteiligten Teilnetzen des Internets rechnen.
3.4. Um unsere Systeme sowie Dritte vor schädlichen Programmen und Inhalten wie z. B. Viren, Trojanern oder Spam-E-Mails zu schützen, können wir technische Schutzmaßnahmen einsetzen. Dies beinhaltet unter anderem den Einsatz von Filtersystemen, soweit ein solcher insbesondere zum Schutz der Telekommunikations- und Datenverarbeitungssysteme angemessen ist.
3.5. BB behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur der Plattform sowie die dazugehörigen Benutzeroberflächen zu ändern oder zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Nutzer geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. BB wird die Nutzer über die Änderungen entsprechend informieren.
4.1. Unsere Plattform steht Ihnen als Erzeuger und/oder Verwerter mineralischer Massen offen. Wenn Sie sich auf unserer Plattform registrieren, schließen Sie mit uns einen Rahmenvertrag über die Nutzung der Plattform.
4.2. Als Nutzer können sich lediglich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB für die Nutzung der Plattform registrieren.
4.3. Im Rahmen der Registrierung ist der Nutzer verpflichtet, folgende Informationen anzugeben:
4.4. Mit der Registrierung auf der Plattform bestätigt der Nutzer, dass er im Besitz aller gesetzlich, behördlich und sonstig vorgesehenen Genehmigungen und Erlaubnisse ist, die zur Verwertung der auf der Plattform gehandelten mineralischen Massen bzw. gegebenenfalls für die Probenahme von mineralischen Massen erforderlich sind und dass keine Anhaltspunkte ersichtlich sind, dass ihm diese Genehmigungen und Erlaubnisse entzogen werden könnten.
4.5. Wir können vom Nutzer verlangen, dass er uns die gemäß Ziffer 4.3. dieser AGB zur Verfügung gestellten Informationen sowie etwaige Genehmigungen und Erlaubnisse gemäß Ziffer 4.4 dieser AGB mittels Vorlage geeigneter Unterlagen nachweist.
4.6. Der Nutzer ist verpflichtet, die angegebenen Informationen während der Laufzeit des Vertrages aktuell zu halten. Über das Benutzerkonto kann der Nutzer etwaige Änderungen vornehmen. Der Nutzer informiert BB unverzüglich in Textform, sofern sich bei ihm die in Ziffer 4.4 dieser AGB angegebenen Umstände ändern oder Anhaltspunkte für eine solche Änderung bestehen.
4.7. Nutzer können die Plattform sowohl als Erzeuger als auch als Verwerter gleichzeitig nutzen.
4.8. Der Rahmenvertrag beginnt mit der Aktivierung der Zugangsdaten durch uns. Ein Anspruch auf Aktivierung besteht nicht.
5.1. Die Zugangsdaten zur Plattform sind streng vertraulich zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Weitergabe an Mitarbeiter zu dienstlichen Zwecken ist gestattet, sofern der Nutzer dabei sicherstellt, dass die Mitarbeiter die Zugangsdaten ihrerseits vertraulich behandeln. Unsere Mitarbeiter werden niemals nach den Zugangsdaten fragen.
5.2. Der Nutzer ist verpflichtet, ein sicheres Passwort gemäß unseren Passwortvorgaben, die während des Registrierungsvorgangs eingeblendet werden, zu wählen.
5.3. Sofern Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Zugangsdaten unberechtigt genutzt werden, ist unser Kundenservice hierüber zu informieren.
6.1. BB haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen BB bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.
6.2. Für von BB nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt BB keine Haftung.
6.3. Für den Verlust von Daten haftet BB nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Nutzers nicht vermeidbar gewesen wäre.
6.4. Die Haftung erstreckt sich nicht auf Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs der von BB auf der Plattform erbrachten Leistungen, die durch eine unsachgemäße oder fehlerhafte Inanspruchnahme durch den Nutzer verursacht worden sind.
6.5. BB haftet nicht für Eingabe- oder Übertragungsfehler der Nutzer auf der Plattform, insbesondere nicht in Bezug auf die Probenahme, Laboranalysedaten oder Verwertungspreise.
6.6. Soweit über die Plattform eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites, oder sonstige Dienste Dritter - wie Labore -, z.B. durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks gegeben ist, haftet BB weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für den Inhalt derselben. Insbesondere haftet BB nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, etc. Vorstehendes gilt auch für über die Plattform übermittelte Laborwerte.
6.7. Nutzer sind selbst verantwortlich, die mineralischen Massen nach ihrer Gefährlichkeit einzustufen. Die Plattform bietet ein Tool, das aus den angegebenen Laboranalysedaten die Einstufung vornimmt. Die Nutzer sind verpflichtet, die von der Plattform vorgenommene Einstufung auf Richtigkeit zu prüfen. Die alleinige Verantwortung für die richtige Einstufung verbleibt beim Nutzer. BB übernimmt hierfür keine Haftung.
6.8. Wir weisen im Übrigendarauf hin, dass Nutzer selbst dafür verantwortlich sind, dass die zur Entsorgung beauftragten Abfälle gemäß den Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), der jeweiligen Landesabfallgesetze und insbesondere der jeweiligen kommunalen Abfallsatzungen, nicht dem kommunalen Anschluss- und Benutzungszwang unterliegen; ein Vertragsschluss über die Plattform entbindet ausdrücklich nicht von ggf. bestehenden kommunalen Andienungspflichten. Im Übrigen haftet BB nicht für die Einhaltung abfallrechtlicher Vorschriften oder Anordnungen von Behörden durch die Nutzer.
6.9. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von BB.
7.1. An den Inhalten der Nutzer beanspruchen wir keine Nutzungs- oder Verwertungsrechte.
7.2. Für alle Inhalte, die ein Nutzer im Rahmen unserer Dienste einstellen oder zugänglich machen, muss er über die erforderlichen Rechte verfügen.
7.3. Wir sind berechtigt, Inhalte, die der Nutzer eingestellt hat, zu sperren, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass diese Inhalte gegen gesetzliche Bestimmungen diese AGB, oder die jeweiligen Ergänzenden Geschäftsbedingungen verstoßen oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht besteht insbesondere, wenn gegen den Nutzer wegen Inhalten, die er eingestellt hat, behördliche oder strafrechtliche Ermittlungen geführt werden. Wir können die Sperrung so lange aufrechterhalten, bis die Verdachtsmomente ausgeräumt sind. Wir behalten uns vor, Inhalte die der Nutzer in öffentlich zugängliche Bereiche einstellt, vor Freischaltung zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen.
7.4. BB macht sich fremde Inhalte unter keinen Umständen zu Eigen.
7.5. Der Nutzer wird BB von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen BB wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen aufgrund der vom Nutzer eingestellten Angebote und/oder Inhalte geltend machen, sofern der Erzeuger diese zu vertreten hat. Der Nutzer übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung von BB einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.
8.1. Der Nutzer ist verpflichtet,
8.1.1.die erforderlichen Datensicherungsvorkehrungen während der gesamten Vertrags- laufzeit einzurichten und aufrechtzuerhalten;
8.1.2.in seinem Bereich eintretende technische Änderungen BB umgehend mitzuteilen, wenn sie geeignet sind, die Leistungserbringung oder die Sicherheit der Plattform zu beeinträchtigen;
8.1.3.bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf der Plattform mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung durch den Nutzer erforderlich ist;
8.1.4.Geschäfte auf der Plattform ausschließlich im Rahmen des kaufmännischen Geschäftsbetriebs zu gewerblichen Zwecken zu tätigen.
8.2. Der Nutzer verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise der Plattform gefährden oder stören, sowie nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang er nicht berechtigt ist. Weiterhin muss er dafür Sorge tragen, dass seine über die Plattform übertragenen Informationen und eingestellten Daten nicht mit Viren, Würmern oder Trojanischen Pferden behaftet sind. Der Nutzer verpflichtet sich, BB alle Schäden zu ersetzen, die aus der von ihm zu vertretenden Nichtbeachtung dieser Pflichten entstehen und darüber hinaus BB von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Anwalts- und Gerichtskosten, freizustellen, die diese aufgrund der Nichtbeachtung dieser Pflichten durch den Nutzer gegen BB geltend machen.
8.3 Die Plattform und ihre Bestandteile sind urheberrechtlich geschützt. Solange der Nutzer diese Nutzungsbedingungen einhält, räumen wir dem Nutzer das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Plattform für unternehmerische Zwecke im oben beschriebenen Umfang zu nutzen. Das Nutzungsrecht beschränkt sich auf die Laufzeit dieser Vereinbarung. Im Übrigen behält sich BB alle Rechte an der Plattform sowie das damit verbundene geistige Eigentum vor. Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Plattform zu bearbeiten oder zu verändern, zu dekompilieren, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, das Gesetz gestattet dies zwingend.
Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Nutzers aus dem Vertrag mit BB auf Dritte ist ausgeschlossen.
10.1. Der Rahmenvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Rahmenvertrag ist unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündbar.
10.2. Für eine Kündigung ist Textform erforderlich, z.B. per E-Mail an service@bodenbauschutt.de.
10.3. Nach Wirksamwerden der Kündigung können unsere Dienste nicht mehr genutzt werden.
10.4. Wir haben das Recht, einen dem Nutzer geschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen, wenn uns ein Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, insbesondere wenn der Nutzer gegen diese AGB, die jeweiligen Ergänzenden Geschäftsbedingungen oder geltendes Recht schuldhaft verstößt. BB ist berechtigt, den Nutzer in diesen Fällen bis zum Wirksamwerden der außerordentlichen Kündigung zu sperren.
10.5. Mit der wirksamen Kündigung des Rahmenvertrages aus wichtigem Grunde enden alle bestehenden vertraglichen Beziehungen über die Nutzung der Plattform.
10.6. Im Falle einer Kündigung durch uns, können unsere Angebote nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis erneut genutzt werden.
10.7 Das Recht des Nutzers, den Vertrag aus wichtigem Grunde zu kündigen, bleibt unberührt.
11.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Hamburg. BB ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Erzeugers zu klagen.
11.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB, der Ergänzenden Geschäftsbedingungen für Erzeuger oder der Ergänzenden Geschäftsbedingungen für Verwerter unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der AGB, der Ergänzenden Geschäftsbedingungen für Erzeuger oder der Ergänzenden Geschäftsbedingungen für Verwerter im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
Für Erzeuger gelten zusätzlich zu den AGB die nachfolgenden Ergänzenden Geschäftsbedingungen:
1.1. Der Erzeuger kann auf der Plattform Aufträge über die Verwertung mineralischer Massen, wie Erdaushub, Bauschutt und Straßenaufbruch, einstellen, indem er unter anderem die Art des Abfalls, Standort, Menge eingibt (Verwertungsauftrag). Zu diesem Zweck können Daten, Texte, Bilder und Laboranalysedaten eingebunden werden.
1.2. Die Plattform verknüpft Angebote von Verwertern automatisch mit den hinterlegten Parametern im Verwertungsauftrag des Erzeugers. Um eine zielgenaue Verknüpfung zu erhalten, ist der Erzeuger verpflichtet alle erforderlichen Angaben zu seinem Verwertungsauftrag in den hierfür vorgesehenen Feldern der Eingabemaske auf der Plattform anzugeben.
1.3. Eingabe- oder Übertragungsfehler gehen zu Lasten des Erzeugers.
1.4. Die vom Erzeuger hinterlegten Parameter, insbesondere Art des Abfalls, Menge, Standort und Daten aus der Deklarationsanalyse werden von der Plattform automatisch bei der Verknüpfung mit potentiellen Verwertern berücksichtigt. Während dieser automatischen Verknüpfung sind diese Parameter unveränderlich.
1.5. Erzeuger haben keinen Anspruch gegenüber BB, dass die Plattform den Verwertungsaufträgen Angebote von Verwertern zuordnet.
2.1. Können potentielle Verwerter mit dem Verwertungsauftrag des Erzeugers verknüpft werden, so werden diese über die Plattform aufgefordert, innerhalb der vom Erzeuger gesetzten Frist ein verbindliches Angebot für den Verwertungsauftrag abzugeben.
2.2. Der Erzeuger kann eines der Angebote durch Klick auf die Schaltfläche “Angebot annehmen” annehmen. Ab dem Zeitpunkt des Erhalts des verbindlichen Angebots eines identifizierten Verwerters ist ein Vertragsschluss zwischen dem Erzeuger und dem anbietenden Verwerter außerhalb der Plattform ausgeschlossen.
2.3. Dem Erzeuger ist bewusst, dass das tatsächliche, vom Verwerter letztlich berechnete Verwertungsentgelt von dessen Angebot abweichen kann, z.B. wenn die tatsächlich verwertete Menge von der im Verwertungsauftrag angegebenen Menge abweicht oder das tatsächlich gelieferte/abgeholte Material nicht den Angaben im Angebot entspricht.
2.4. BB wird selbst nicht Vertragspartner des ausschließlich zwischen den Nutzern geschlossenen Verwertungsvertrags. Auch die Erfüllung des Verwertungsvertrags erfolgt ausschließlich durch den Erzeuger und den Verwerter.
2.5. Handlungen unter Verwendung des jeweiligen Logins eines Erzeugers sind diesem grundsätzlich zuzurechnen. Erzeuger sind für alle selbst auf der Plattform abgegebenen Willenserklärungen verantwortlich.
2.6. Wird unsere Chance, die Provision zu verdienen, in Folge eines vertragswidrigen und schuldhaften Verhaltens des Erzeugers vereitelt, hat der Erzeuger Aufwendungsersatz zu leisten. Der Ersatz eines weiteren Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.
3.1. Über unsere Plattform können Erzeuger Labore mit der Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Deklarationsanalysen beauftragen.
3.2. Der Erzeuger autorisiert das Labor, sämtliche Analyse- und Protokolldaten auf der Plattform bereitzustellen, die für die logistische, kaufmännische und abfallrechtliche Abwicklung eines Verwertungsauftrages relevant sind, sodass sie über die Plattform dem Verwertungsauftrag des Erzeugers zugeordnet werden können. Alternativ kann der Erzeuger die Labordaten manuell in die hierfür vorgesehenen Felder eintragen. Für die Richtigkeit der Analysedaten und deren Übermittlung bzw. Eingabe ist der Erzeuger verantwortlich.
3.3. BB wird selbst nicht Vertragspartner des ausschließlich zwischen dem Erzeuger und dem Labor geschlossenen Vertrags. Auch die Erfüllung des Vertrags erfolgt ausschließlich durch den Erzeuger und dem jeweiligen Labor.
Neben der Pflicht zur Neben der Pflicht zur Zahlung der mit dem Verwerter und den Laboren direkt vereinbarten Entgelte entstehen dem Erzeuger keine weiteren Kosten für die Tätigkeit von BB und die Nutzung der Plattform. Die Vergütung für die Vermittlungs- und Verwaltungstätigkeit von BB trägt regelmäßig der Verwerter oder das Labor.
Im Übrigen gelten die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BB.
Für Verwerter gelten zusätzlich zu den AGB die nachfolgenden Ergänzenden Geschäftsbedingungen:
1.1. Der Verwerter kann sein Unternehmen im Rahmen des Profils oder im Rahmen der von der Plattform bereitgestellten Angebote gegenüber Erzeugern und Nutzern präsentieren. Zu diesen Zwecken können Daten, Texte und Bilder eingebunden werden.
1.2. Um für die von registrierten Erzeugern eingestellten Verwertungsaufträge, die unsere Plattform automatisch mit den Leistungen des Verwerters verknüpft, berücksichtigt zu werden, muss der Verwerter folgende Parameter in den hierfür vorgesehenen Feldern vollständig angeben:
1.3. Eingabe- oder Übertragungsfehler gehen zu Lasten des Verwerters.
1.4. Die vom Verwerter hinterlegten Parameter, insbesondere Preise, Grenzwerte und Annahmebedingungen, werden von der Plattform automatisch bei der Zuordnung von potentiellen Verwertungsaufträgen berücksichtigt.
2.1. Kommen die Leistungen des Verwerters nach vollständiger Eingabe der in Ziffer 1.2 dieser Ergänzenden Geschäftsbedingungen genannten Parameter für einen Verwertungsauftrag nach den Berechnungen unserer Algorithmen in Betracht, so erhält der Verwerter eine automatisch generierte E-Mail-Benachrichtigung. Der Verwerter hat dann innerhalb der vom Erzeuger gesetzten Frist die Möglichkeit, ein verbindliches Angebot für den Verwertungsauftrag über die Plattform abzugeben.
2.2. Die Annahme dieses Angebots durch den Erzeuger über die Plattform führt unmittelbar zum Vertragsschluss.
2.3. Mit rechtswirksamem Abschluss des Verwertungsvertrages ist der Verwerter verpflichtet, die beauftragten Leistungen zum vereinbarten Zeitpunkt, am vereinbarten Ort gegenüber dem Erzeuger zu erbringen.
2.4. BB wird selbst nicht Vertragspartner des ausschließlich zwischen den Nutzern geschlossenen Verwertungsvertrages. Auch die Erfüllung des Vertrags erfolgt ausschließlich durch den Verwerter und den Erzeuger.
2.5. Handlungen unter Verwendung des jeweiligen Logins eines Verwerters sind diesem grundsätzlich zuzurechnen. Verwerter sind für alle selbst auf der Plattform abgegebenen Willenserklärungen verantwortlich.
2.6. Verwerter haben keinen Anspruch gegen BB, dass über die Plattform Verwertungsverträge mit Erzeugern zustande kommen.
3.1. Wird ein Verwerter über die Plattform für den Verkauf eines bestimmten Ersatzbaustoffes kontaktiert, so hat er innerhalb der vom Interessenten gesetzten Frist die Möglichkeit ein verbindliches Angebot über die Plattform abzugeben.
3.2. Die Annahme dieses Angebots durch den Erzeuger über die Plattform führt unmittelbar zum Vertragsschluss. Ziffern
2.3 bis 2.6 der Ergänzenden Geschäftsbedingungen für Verwerter gelten entsprechend.
Im Übrigen gelten die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BB.